Rechtsanwalt Keilhofer

Nicht nur gesundheitlich wirkt sich das Coronavirus auf uns aus sondern auch in finanzieller Hinsicht. Behörden haben nicht mehr geöffnet, Schulen, Kindergärten und Kitas bleiben geschlossen. All das und noch mehr bereitet vielen Menschen Sorgen und verursacht auch finanzielle Probleme. So kommen Fragen auf.

 

  • Bekomme ich die Kindergartengebühren und Kitagebühren zurück erstattet?
  • Kann ich zu Hause bleiben weil mein Kind nicht in die Schule, den Kindergarten oder die Kita kann? 
  • Bekomme ich trotzdem meinen Lohn/mein Gehalt wenn mein Arbeitsplatz vorübergehend geschlossen bleibt?
  • Kann ich als Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden und wenn ja wie?
  • ...
  • ...
  • ...

All diese Fragen und noch viel mehr Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei und prüfen zudem Ihre möglichen Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von diesen.

 

Telefon: 07071/9455-0

 

oder

 

zum Kontaktformular

Rechtsanwalt Keilhofer | Friedrichstraße 3 | 72072 Tübingen | Tel.: 07071 / 9455 - 0