Rechtsanwalt Keilhofer

 Strafrecht

 

Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht, Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht, überlassen Sie nichts dem Zufall. Wir sind gerne für Sie da.

 

 

Bereits vor dem Termin zur Anhörung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft ist es ratsam sich vorher durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen, denn bereits zu diesem Zeitpunkt kann der Verlauf des Verfahrens hier entscheidend beeinflusst werden. Auch kann durch ein frühzeitiges Mitwirken eines Rechtsanwalts oft eine Verhandlung vor Gericht vermieden werden. Zudem kann häufig durch den Beistand eines Anwalts eine Einstellung des Verfahrens erfolgen, die Höhe einer vermeintlichen  Strafe zu Gunsten des Mandanten beeinflusst werden oder in anderer Hinsicht das Ergebnis für den Mandanten günstiger ausfallen. 

 

 

Wir behandeln Ihren Fall äußerst diskret, Verschwiegenheit ist Pflicht. Die uns anvertraute Angelegenheit bleibt absolut geheim.

 

 

Sollten Sie sich einmal erst später für eine anwaltliche Beratung entscheiden, so werden wir ebenfalls unser bestes geben Ihnen zu helfen.

 

 

Egal ob zum Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens, nach Erlass eines Strafbefehls, nach Anklageerhebung, nach Erlass eines Haftbefehls, wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen oder zu irgend einem anderen Zeitpunkt des Strafverfahrens, wir helfen Ihnen schnell, diskret und unkompliziert weiter.

Rechtsanwalt Keilhofer | Friedrichstraße 3 | 72072 Tübingen | Tel.: 07071 / 9455 - 0